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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CebiCon GmbH

I. Geltungsbereich

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und sonstige Leistungen der CebiCon GmbH. Entgegenstehenden Geschäftsbestimmungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Soweit der Kunde auf die Verwendung seiner ABG verweist, gelten die beiderseitig verwendeten Klauseln nur insoweit, als sie übereinstimmen. Die sich widersprechenden AGB-Klauseln werden nicht Vertragsinhalt, an ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen. Ein Ausschluss der AGB der CebiCon GmbH durch die AGB der anderen Vertragspartei ist nicht möglich.

II. Angebote und Vertragsschluss

1. Die Angebote der CebiCon GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Die in jeglicher Art von Medien gemachten Angaben sind nur Richtwerte und unterliegen im Allgemeinen fortlaufenden Änderungen.

2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die CebiCon GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder in elektronischer Form bestätigt. Er kommt auch zustande, wenn das Softwareprodukt der CebiCon GmbH ordnungsgemäß und nach Anleitung von Online-Diensten übernommen oder von der CebiCon geliefert wird. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen, Zusicherungen oder Nebenabreden. Die CebiCon GmbH behält sich vor, einen Vertragsschluss mittels Rechnung zu bestätigen.

III. Preise

1. Wenn nichts anderes schriftlich oder in elektronischer Form vereinbart ist, gilt unser Angebotspreis in EURO. Lieferungen in das Ausland erfolgen stets unverzollt und unversteuert. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die von der CebiCon GmbH bestätigten Preise. Nimmt der Auftraggeber die bestellte Software nicht bis zum vereinbarten Termin ab, gelten die Preise des Liefertages.

2. Kommt es mit unserem Einverständnis zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung des geschlossenen Vertrages, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen und die durch den Auftraggeber bis zur Aufhebung des Vertrages schuldhaft verursachten Kosten geltend zu machen. Darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt davon unberührt.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form. Lieferfristen beginnen mit dem durch die CebiCon GmbH mitgeteilten Datum. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zuzumuten sind. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.

2. Die CebiCon GmbH ist im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 6 Wochen, hinauszuschieben. Erst mit Ablauf der benannten Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Soweit für die CebiCon GmbH die Leistung unmöglich geworden ist und sie diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, wird sie von der Verpflichtung zur Leistung frei.

V. Zahlung

Alle Zahlungen sind zahlbar netto Kasse ohne Abzug von Skonto am Ort unseres Sitzes sofort nach Erhalt der Leistung. Unsere Forderungen gelten immer als Bringschuld des Auftraggebers. Wir sind befugt, über jede Teillieferung oder -menge eine gesonderte und selbständige Rechnung auszustellen. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, so dass die Schuld erst dann erloschen ist, wenn unsere Bank den Gegenwert bestätigt. Die Fälligkeit unserer Rechnung bleibt bei Zahlung mit Scheck unberührt. Wechselzahlungen erfordern unsere vorherige Genehmigung. Stimmen wir zu, gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Scheckzahlung. Diskontspesen und alle anderen Gebühren - wie im übrigen auch bei Scheckzahlungen - trägt der Auftraggeber. Bei verspäteter Zahlung werden dem Auftraggeber Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnet, soweit für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, mit Eintritt dieses Tages, ansonsten nach Erhalt einer Mahnung, anderenfalls 30 Tage nach Rechnungserhalt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt auch, wenn wir Dritte in Anspruch nehmen müssen, um unsere Rechte zu verfolgen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden alle unsere Forderungen - auch von uns anerkannte Wechselforderungen - sofort fällig. Des weiteren können wir von noch nicht zur Ausführung gelangten Aufträgen schadensfrei zurücktreten. Dem Auftraggeber ist es versagt, die Zahlung einer Lieferung wegen etwaiger Ansprüche aus einem Auftrag oder wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit etwaigen Ansprüchen aufzurechnen. Letzteres gilt nicht, wenn der Auftraggeber mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnet.

VI. Mängelanzeige und Gewährleistung

Die Gewährleistung der CebiCon GmbH beschränkt sich zunächst auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen von zwei Nachbesserungsversuchen nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten. Bei normaler Abnutzung, falscher Lagerung/Behandlung, Nichtbefolgung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen und Gebrauchsanleitungen, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Einwirkung von äußeren Einflüssen, insbesondere auch von Soft- und Hardware, welche zum Zeitpunkt der Leistung der CebiCon GmbH nicht vorhanden oder nicht installiert war, liegt kein Mangel vor. Der Kunde muss die Leistungen der CebiCon GmbH unverzüglich auf etwaige Mängel untersuchen und unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder in elektronischer Form rügen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistung der CebiCon GmbH.
Hat uns der Kunde auf Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, hat der Kunde, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat, uns alle hierdurch entstehende Kosten zu ersetzen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Durch eine Ersatzlieferung verlängert sich die Verjährungsfrist nicht. Darüber hinausgehende Ansprüche sind, außer bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere wenn die Vereinbarung den Kunden gegen Mangel-Folgeschäden absichern soll, ausgeschlossen. Alle schriftlichen oder bildlichen Darstellungen unserer Leistungen und Lieferungen gelten nicht als vereinbarte Beschaffenheit in diesem Sinne.

VII. Haftung

Die CebiCon GmbH übernimmt keine Haftung für Verluste, insbesondere für Datenverluste oder Datenverfälschungen, sowie solche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, welche in Ansehung des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts vertragsuntypisch sind oder nicht vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die oben genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen oder dem Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend zustehen.

VIII. Rücktritt

Der Kunde kann vom Vertrag wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten bzw. bestätigten Lieferfrist erst zurücktreten, wenn er schriftlich oder in elektronischer Form, eine Frist zur Nachlieferung/Nachbesserung gesetzt hat.

IX. Softwareschutz und Registrierung

Es gelten die Bestimmungen unserer Software-Überlassungsverträge. Der Besteller von Software ist verpflichtet, die Registrierkarten auszufüllen und umgehend an uns zurückzusenden.

X. Datenschutz

Die Daten des Bestellers werden – soweit notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig – elektronisch gespeichert, verarbeitet und ausgewertet. Der Kunde ist damit einverstanden.

XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Bonn.

XII. Teilunwirksamkeit

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.